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Algemeine Mietbedingungen

1. RESERVIERUNG

Chaletspecial akzeptiert nur Buchungen von Personen ab 23 jahren.
Chaletspecial verwendet ein Online-Buchungssystem. Sobald wir von Ihnen einen Reservierungsauftrag erhalten haben, erhalten Sie umgehend innrhalb von 5 Werktagen eine Bestätigung und eine digitale Rechnung. Wenn Sie keine Email Adresse haben, erhalten Sie die Bestätigung/Rechnung per Post. Sollte sich aufgrund von Systemfehlern oder Belegungsfehlern herausstellen, dass ein getägtigter Reservierungsauftrag nicht ausgeführt werden kann, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung ohne jegliche Entschädigung zu stornieren.
Ein Annulierungs- und Reiseversicherung ist keine Pflicht, wird aber sehr empfohlen.

2. BEZAHLUNG & WEITERE ABWICKLUNG
a.   Innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Reservierung ist eine Vorauszahlung zu erfolgen in Höhe von 50% des gesamten Mietbetrages.

Der 2. Teil des Mietbetrages muß spätestens 4 Wochen vor Begin des Mietzeitraums beglichen sein. Bei last-minute Buchungen (Periode zwischen Buchung und Beginn des Mietzeitraums ist kürzer als 4 Wochen) wird der gesamte Betrag in einer Summe sofort fällig.

b.  Der Mieter/Mieterin ist nach Zahlung des Handgeldes (Vorauszahlung), und nach 7 Tagen an diesen vertrag gebunden. 

3. KAUTION
Für die Unterbringung wird eine Kaution verlangt. Diese Kaution wird  bei ordnungsgemäßem Zustand der Unterbringung zwei Woche nach der Abreise wieder zurückbezahlt, evtl. nach Abzug der Kosten für Schäden.

4. ANNULIERUNG
Eine Annulierung muß immer schriftlich erfolgen. Sofern Sie keine Annulierungsversicherung abgeschlossen haben, gelten folgende Regeln:

a.    Bei Annulierung bis zu 4 Wochen vor dem Tag der Ankunft wird   50% des Mietbetrages in Rechnung gestellt
b.   Bei Annulierung ab 4 Wochen bis zum Tag Ankunft sind 100% des Mietbetrages schuldig.

5. VERBLEIB
Der Mietpreise ist inklusiv:

–       Mietung des Mobilhiem fur die genennte Termin
–       Verbrauch Gas, Wasser und Licht.

Der Mietpreise ist exklusiv:

–       Endreinigung (genennt im Faktur)
–       Reservierungskosten (genennt im Faktur)
–       Servicekosten (optional, genennt im Faktur)
–       Campingkosten und Kurtaxe ( zu bezahlen beim Rezeption )

Bei der Ankunft können Sie allgemein nach 15.00 Uhr über das Ferienobjekt verfügen und bei der Abreise vor 10.00 Uhr wieder zu verlassen.
Bei Ihre Ankunft erhalten Sie den/die Schlussel des Chalets an der Rezeption des Camping de Holle Poarte, nach 15:00Uhr und biss zur Schließung.

Das Zurverfugungstellen des Mietobjektes geschieht durch die Uberreichung der Hausschlussel.

Das Urlaubsobjekt darf nicht durch mehr Personen bewohnt werden, als schriftlich festgelegt. Wenn es doch den Anschein hat, daß mehr Bewohner als vereinbart anwesend sind, hat der Eigentümer/ Vermittler das Recht, den Zugang zu verweigern.

Das Mitbringen von Haustieren ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Wird dies doch festgestellt, hat der Eigentümer/ Vermittler das Recht, den weiteren Zugang zu verweigeren. Für Bettwäsche, -bezüge, Hand- Geschirtücher hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
Hinweis: Verwendung ist obligatorisch!  
Es ist möglich Bettwäsche zu mieten, dies wird in der eschreibung oder Preisliste des Objektes angegeben. Wahrend Ihres Aufenthalts wird von Ihnen erwartet, das Sie die Regeln Gemaß den Bestimmungen des Campingplatzes einhalten

6. ENDREINIGUNG
Am Tag der Abreise ist das Urlaubsobjekt besenrein zu verlassen, was auch das folgende einschließt: die Reinigung der Küchenzelle, das Spülen und einräumen des Geschirrs (auch vom Geschirspühmaschine!), die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie die Abfālle. Decken und Oberbetten gefaltet am Fußende des Bettes. Abfallsäcke kann mann entfernen in den Container bei Rezeption.  
Halten Sie den Grill sauber und die Spülmaschine leer bei Abreise! Zurücklassen von Müll, schmutzigem Grill, Geschirr oder Geschirr hintergelassen im Geschirspühlmachine kann zum Einbehalt eines Teils der Kaution führen. Wenn Sie Bettwäsche gemietet haben: bitte bei Abreise bei der Vortur hinlegen

7. HAFTUNG
Der Mieter
Der Mieter ist haftbar für alle Schäden an dem Urlaubsobjekt, Inventar und /oder Möbeln, die durch ihn oder seine Mitbewohner während der Mietzeit entstehen. Diese werden auf Kosten des Mieters behoben.
Der Vermieter:
Der Vermieter/Eignnetumer hat  sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet, das Vermietete objekt zum  vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben. Inhaber/Vermieter des Chalets hat eine Versicherung für abgeschlossen für das Gemietete mit Inventar zum Wohldes Mieters.
ChaletSpecial Chaletverhuur
ChaletSepcial Chaletverhuur  tret ausschließlich als Vermittler auf und wir sind darum in keinem Fall haftbar zu machen, falls der Eigentümer der Urlaubsobjektes, undanks unserer großen Sorgfalt, in Verzug gerät.
Wir sind ebensowenig haftbar für Schäden, die entstehen durch Brand, Leckage, Unfall, Diebstahl und welcher Ursache dann auch, die dem Mieter, seinen Mitbewohnern und/oder Eigentum entstehen.Falls wir durch höhere Gewalt gezwungen sind, den Mietvertrag zu annulieren, sind wir in keiner Weise haftbar zu machen. In einer dergleichen Situation erfolgt Erstattung des an uns bezahlten Betrages, ohne Abzug der von uns gemachten Resevierungskosten.
Fehler und Irrtümer in unserem Mietprogramm oder Website sind unverbindlich und Wir können nicht haftbar gemacht werden.

8. KLAGEN
Falls Sie begründete Beschwerden über die Sauberkeit Ihres Urlaubsverbleibs haben, müssen Sie noch am selben Tag Kontakt mit ChaletSpecial Chaletverhuur aufnehmen. Wir schicken dan jemand, um Ihrer Beschwerde nach zu gehen und gegebenenfalls die Reinigung zu veranlassen. Reinigen Sie nicht selbst, sonst wird Ihre Beschwerde nicht akzeptiert, weil dann eine Controlle nicht mehr möglich ist.. Haben Sie größere Beschwerden auf einem anderem Gebiet, sind Sie verpflichtet, diese am Ankunftstag vor 18.00 Uhr zu melden. Später kann Ihre Beschwerde nicht mehr behandelt werden. Selbstverständlich  stehen wir Ihnen gerne fur alle Fragen zur Verfügung!

9. AUFLÖSUNG UND UNEINIGKEITEN
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass  ein Schiedsrichter oder Richter  beauftragt werden muss, wenn:
a.das Handgeld nicht zum oben vereinbarten Zeitpunkt übergeben wurde;
b.die volle Mietsumme niht zum Mietbeginn bezahlt wurde;
c.der Mieter das Gemietete vorzeitig verlässt, hat er keinen Aufspruch auf Ruckerstattung;
d.der Mieter es versäumt, das Gemietete zum Tag des Mietbeginns zu beziehen voor 18:00 Uhr, ohne schriftlich, Telefonisch, sms, oder bei e-mail mitszuteilen, dass er das Gemietete später  innerhalb der Mietperiode beziehen wird.

Abgesehen von der Verantwortung des Mieters für die volle Mietsumme unter a,b,c und  d genannten Sachverhalten, ist der Vermeiter gehalten um den entstandenen Schaden einzugrenzen , zu versuchen das Objekt weiter zu vermeiten. Der Mieter kann niemals eine Rückerstattung der bezahlten Miete verlangen.
Der aus eventuellen Weitervermietung erzielte Betrag wird abgezogen von  der durch den Mieter geschuldeten Mietsumme unter Einbehalt eines Betrages von maximal € 150,= und die  Reservierungskosten wegen den entstandenen Bearbeitungskosten.
Dieser Artikel gilt auch für den Fall, dass der Mieter durch persönliche oder andere ähnliche Umstände verhindert ist, vom Gemieteten  Gebrauch zu machen.

Wird eine oder mehrere der genannten Bestimmungen nicht eingehalten, dann ist der Vermieter beziehungsweise der Mieter im Verzug, ohne dass eine gerichtliche Feststellung notwendig ist.

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